Eingehende Beratung per GOÄ abrechnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Nr. 3 GOÄ steht für eine „eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung — auch mittels Fernsprecher“ und hat im Grunde genommen nur zwei bedeutungsvolle Einschränkungen. Erstens muss sie mindestens zehn Minuten dauern, zweitens können daneben nur die Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 berechnet werden. Die Nr. 3 ist beliebig oft ansetzbar, auch wenn die multiple Berechnung im selben Behandlungsfall einer besonderen Begründung bedarf. Nicht vergessen: In der GOÄ beginnt der Behandlungsfall mit der ersten Abrechnung und dauert einen Monat. Ein Ansatz am 5. Januar bedeutet also, dass man die Nr. ab dem 6.…