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Eingehende Beratung per GOÄ abrechnen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
554057
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2018
Jahrgang 12
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2018-09-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Die Nr. 3 GOÄ steht für eine „eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung — auch mittels Fernsprecher“ und hat im Grunde genommen nur zwei bedeutungsvolle Einschränkungen. Erstens muss sie mindestens zehn Minuten dauern, zweitens können daneben nur die Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 berechnet werden. Die Nr. 3 ist beliebig oft ansetzbar, auch wenn die multiple Berechnung im selben Behandlungsfall einer besonderen Begründung bedarf. Nicht vergessen: In der GOÄ beginnt der Behandlungsfall mit der ersten Abrechnung und dauert einen Monat. Ein Ansatz am 5. Januar bedeutet also, dass man die Nr. ab dem 6.…

Schlagworte

GOÄ eingehende Beratung Fernsprecher Abrechnung Behandlungsfall medizinische Leistungen Medical Fees Telemedicine Consultation Health Care Costs Health Services Medical Records MMW - Fortschritte der Medizin