Begrenzung bei Nr. 03 230 aufgehoben
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der Bewertungsausschuss hat die Leistungsbeschreibung der Nr. 03 230 EBM für das problemorientierte ärztliche Gespräch geändert. Am generellen Vorgehen wurde dabei nicht gerüttelt: Auch weiterhin wird ein Punktzahlvolumen für die nach der Nr. berechneten Gespräche gebildet, und es beträgt auch weiterhin 45 Punkte multipliziert mit der Anzahl der Behandlungsfälle. In Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten zählen alle Behandlungsfälle, bei denen ein Arzt vertragsärztliche Leistungen durchführt und berechnet. Gestrichen wurde jetzt aber die Vorgabe, dass…