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Kosten für Website von der Steuer absetzen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Dokument
554173
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Trotz des gelockerten Werbeverbots für Ärzte bleibt anpreisende Werbung untersagt — insbesondere auf der eigenen Internetseite. Erlaubt sind Visitenkarten am Empfang, Flyer mit Leistungen und Besonderheiten der Praxis, Patientenbroschüren mit allen wichtigen Informationen über die Praxis, aber auch Werbung über Radio, Regionalfernsehen und das Internet. …
Schlagworte
Kosten
Website
Steuer
Werbung
Ärzte
Internetseite
Praxis
Patientenbroschüren
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Internet
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