Wer darf wann Cannabis verordnen?
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Ärzte jeder Fachrichtung dürfen seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und -extrakte mittels Betäubungsmittel-Rezept zulasten der GKV verordnen. Diese Berechtigung ist mit keiner besonderen Qualifikation verbunden. Auch das komplizierte bisherige Genehmigungsverfahren ist entfallen. Die Patienten sind nicht mehr verpflichtet, eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu beantragen, um eine standardisierte Cannabisextraktzubereitung oder Medizinal-Cannabisblüten zur Anwendung im Rahmen einer ärztl…