Alle Notfallleistungen künftig ohne Budget?
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Aktuell wird das Honorar für Leistungen des organisierten Notbzw. Bereitschaftsdienstes ohne Abzüge an die Ärzte ausgezahlt, noch bevor die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) in einen hausund einen fachärztlichen Anteil aufgeteilt wird. Dieser Grundbetrag „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ muss wegen einer Gesetzesänderung im § 87b Abs. 1 SGB V nun angepasst werden. Der neu eingefügte Satz 3 sieht nämlich die unquotierte Vergütung aller Leistungen im Notfall und im Notdienst aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten Honorarvolumen vor. Es kommen also alle Notfallleistungen außer…