Pflegebedürftige freuen sich über bessere Leistungen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die Begutachtung und Einstufung von Patienten in Pflegegrade soll besser und individueller werden. Dafür gilt seit dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, wie er im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) geschaffen wurde. Die größte Neuerung ist, dass die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen — etwa einer demenziellen Erkrankung — nun genau so berücksichtigt wie jene von körperlich Beeinträchtigten. In nunmehr fünf Pflegegraden soll die individuelle Situation besser abgebildet werden. Für den neuen Pflegegrad 1 kommen viele Patienten infrage, die bisher…