Wieder neue Regelungen bei der NäPA-Abrechnung
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2017 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Erst Mitte Dezember 2016 hatten KBV und GKV-Spitzenverband entschieden, dass ab 1. Januar 2017 mehr Hausarztpraxen einen Zugang zur Förderung nicht-ärztlicher Praxisassistenten (NäPA) erhalten sollen. Die Mindestfallzahlen wurden deshalb herabgesetzt und als zusätzlicher Anreiz die Vergütung angehoben. Jetzt gibt es eine weitere Übergangsregelung in der zugrunde liegenden Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Diese sieht konkret vor, dass Ärzte eine Genehmigung zur Beschäftigung einer NäPA erhalten, sobald sie gegenüber ihrer KV nachweisen, dass ihre Praxisassistentin mit der Fortb…