CareLit Fachartikel
Reha-Verordnung erneut angepasst
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2018 · Heft 6 · S. 23 bis 23
Dokument
554629
CareLit-ID
Jahr
2018
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Rehabilitations-Richtlinie (Re-RL) am 17. Mai 2018 aufgrund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) angepasst und dabei einige inhaltliche Änderungen vorgenommen. In erster Linie wurde die Zielstellung erweitert: Menschen mit Behinderungen soll ein höheres Maß an Teilhabe und individueller Selbstbestimmung ermöglicht werden. Das BTHG verpflichtet die Rehabilitationsträger, also z.?B. Krankenkassen und die Rentenversicherung, dafür Sorge zu tragen, dass ein Rehabilitationsbedarf frühzeitig erkannt wird.
Schlagworte
Reha-Verordnung
Telematik
Erstausstattungspauschale
Konnektor
Teilhabe
Selbstbestimmung
Rehabilitationsträger
Beratungsangebote
BTHG
VSDM
Rehabilitation
Health Services Accessibility
Health Policy
Health Care Reform
Telemedicine
Health Care Costs