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Präparat aus Krabbenschalen VG Stuttgart - Beschluss vom 15. Dezember 1999
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 11 · S. 143 bis 146
Dokument
55514
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das VG Stuttgart stellt fest, dass ein Präparat aus Krabbenschalen, das Fett aus der aufgenommenen Nahrung entfernen soll, kein Lebensmittel ist, weil es nach Werbeaussagen und Aufmachung beim angesprochenen Verbraucherkreis den Eindruck erweckt, dass es die Wirkung eines Arzneimittels hat.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
RECHT
SONSTIGES
URTEIL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt