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Pu-Erh-Tee ist Lebensmittel OLG Hamburg - Urteil vom 4. Mai 2000

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 11 · S. 156 bis 157

Dokument
55516
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
156 bis 157
Erschienen: 2000-11-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht stellt fest, dass ein in Kapselform zur Nahrungsergänzung angebotenes Konzentrat von Lebensmitteln wie schwarzer Tee oder Apfelessig dem Verkehr nicht als Nahrungsmittel erscheint, das einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL RECHT SONSTIGES URTEIL Lebensmittel und Recht Frankfurt