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Pu-Erh-Tee ist Lebensmittel OLG Hamburg - Urteil vom 4. Mai 2000
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 11 · S. 156 bis 157
Dokument
55516
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gericht stellt fest, dass ein in Kapselform zur Nahrungsergänzung angebotenes Konzentrat von Lebensmitteln wie schwarzer Tee oder Apfelessig dem Verkehr nicht als Nahrungsmittel erscheint, das einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
RECHT
SONSTIGES
URTEIL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt