CareLit Fachartikel
Grenzüberschreitungen nicht erlaubt Werberecht für Krankenhäuser und Institute
Lehment, C. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2000 · Heft 11 · S. 2199 bis 2201
Dokument
55610
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Ärzten ist Werbung für ihre berufliche Tätigkeit durch die Berufsordnung untersagt. Ein unmittelbares Werbeverbot gilt auch für Krankenhäuser und Institute. Der Beitrag erläutert den Sachverhalt für Kliniken und Institute.
Schlagworte
KRANKENHAUS
MARKETING
RECHT
Deutsches Ärzteblatt
Köln