CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei nachträglicher Sonderzulage
Hohage, R. · Altenheim, Hannover · 2000 · Heft 12 · S. 36
Dokument
55663
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Häufig möchten ist der Arbeitgeber in einer Pflegeinstitution gewillt, den besonderen Einsatz einzelner Mitarbeiter durch Gewährung einer Sonderzulage nachträglich zu honorieren. Der Beitrag beschreibt ein Urteil des BAG von 1999, in dem festgestellt wurde, ob dies ohneEinschaltung des Betriebsrates möglich ist.
Schlagworte
GELDLEISTUNG
PFLEGE
ARBEITSRECHT
PERSONALRAT
URTEIL
ZUWENDUNG
BERATER
HÖHE
LEISTUNG
Altenheim
Hannover