CareLit Fachartikel
Was brauchen Praxisanleitungen?
Stahl, H. · PADUA · 2021 · Heft 2 · S. 51 bis 56
Dokument
556839
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung. „Kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich“ sollen Praxisanleitungen seit 01.01.2020 absolvieren (BMFSFJ, PflAPrV § 3, Abs. 3). Für Bildungsträger ergibt sich die Möglichkeit auf Grundlage dieser sehr allgemein gehaltenen Vorgabe entsprechende Angebote auf dem Markt zu platzieren. Eine Befragung von Praxisanleitungen, Lehrenden, Leitungskräften und Auszubildenden gibt Aufschluss über mögliche inhaltliche und organisatorische Ausrichtung dieser Fortbildungen.
Schlagworte
Praxisanleitungen
Fortbildung
berufspädagogisch
Bildungsträger
Befragung
Auszubildende
Lehrende
Leitungskräfte
Education
Professional
Continuing
Educational Measurement
Vocational Education
Training Support
Surveys and Questionnaires
PADUA