CareLit Fachartikel
Zur Frage der Irreführung durch Verwendung des Begriffs der Gesundheitsforschung im Firmennamen eines Unternehmens
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 12 · S. 148 bis 156
Dokument
55686
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH stellte fest, dass eine Marketing-Kampagne mit Fragebögen, die sich selbst als Erfolgsforschung bezeichnet nicht wettbewerbswidrig ist. Der Begriff Forschung ist nicht tatsächlicher wissenschaftlicher Tätigkeit vorbehalten.
Schlagworte
FORSCHUNG
MARKETING
URTEIL
Stellte
Marketing-Kampagne
Fragebögen
Selbst
Erfolgsforschung
Bezeichnet
Wettbewerbswidrig
Begriff
Tatsächlicher
Wissenschaftlicher
Tätigkeit
Apotheke & Recht
Frankfurt