CareLit Fachartikel
Nicht aufgepasst - wer haftet?
Schell, W. · BALK INFO, Flensburg · 2000 · Heft 12 · S. 28 bis 29
Dokument
55703
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Haftung im Falle der Aufsichtspflichtverletzung durch Pflegekräfte oder Ärzte in Krankenhäusern. Besonders bei Kindern, gebrechlichen und geistig verwirrten wird der Krankenhausträger in die Pflicht genommen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
RECHT
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTE
PATIENTEN
SICHERHEIT
PERSONEN
ERREGUNG
AUGE
KOPF
SCHADENSERSATZ
BEOBACHTUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
KNIE
BEIN