Implementierung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz
Psychiatrische Pflege · 2017 · Heft 7 · S. 9 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung. Mit Blick auf den Wandel der Arbeitswelt und die veränderten Arbeitsanforderungen wurde 2013 das Arbeitsschutzgesetz erweitert. Demzufolge sind Arbeitgeber verpflichtet, (auch) eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung durchzuführen. Das verfolgte Ziel ist eine frühzeitige Erkennung von psychischen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz, um diesen präventiv entgegenzuwirken. Der folgende Erfahrungsbericht nimmt Bezug auf die Implementierung dieser arbeitsschutzrechtlichen Maßnahme in den Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und den LWL-Maßregelvollzugskliniken und präsentiert…