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Verfassungsgericht kippt Drei-Monats-Frist zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
557827
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Das Bundesverfassungsgerichts hat am 26. September die Regelung aus § 19 Abs. 3 der Ärztezulassungsverordnung (Ärzte-ZV) für rechtswidrig erklärt (Az.: 1 BvR 1326/15). Bisher musste eine vertragsärztliche Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufgenommen werden — ansonsten endete die Zulassung. Diese Vorschrift erklärten die Verfassungsrichter für nichtig, weil sie nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 98 SGB V gedeckt ist. In diesem Paragrafen wird das Bundesgesundheitsministerium berechtigt, die Zulassungsverordnung zu erlassen. …
Schlagworte
Verfassungsgericht
Drei-Monats-Frist
vertragsärztliche Tätigkeit
Ärztezulassungsverordnung
rechtswidrig
Zulassung
Health Policy
Legal Issues
Medical Licensure
Constitutional Law
Regulations
Health Care Reform
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