CareLit Fachartikel
Neu: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Burger, E. · Heilberufe · 2000 · Heft 12 · S. 6 bis 7
Dokument
55791
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieser Beitrag behandelt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, das entschied, dass der Beireitschaftsdienst als volle Arbeitszeit anzusehen ist. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft, hier können nur die geleitsteten Einsätze gezählt werden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
GERICHT
URTEIL
EUROPA
Beitrag
Behandelt
Europäischen
Gerichtshofes
Luxemburg
Entschied
Beireitschaftsdienst
Volle
Anzusehen
Gegensatz
Heilberufe