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Für sieben KVen könnte es eine kräftige Honorarspritze geben

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
558072
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 17 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Der im Juli 2015 eingeführte § 87a Abs. 4a SGB V sieht vor, dass in manchen KVen noch in diesem Jahr über eine einmalige basiswirksame Honorarerhöhung verhandelt werden soll, die dann 2017 in Kraft tritt. Dafür muss in der betroffenen KV die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) je Versicherten für das Jahr 2014 unter dem Bundesdurchschnitt gelegen haben. Das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) hat nun sieben KVen identifiziert, die deshalb 2017 einen deutlichen Zuschlag zu den normalen Anhebungen der MGV bekommen müssten. …

Schlagworte

Honorarspritze KVen Honorarerhöhung morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Bundesdurchschnitt Bewertungsausschuss Zuschlag Health Care Costs Health Policy Health Services Accessibility Health Care Reform Physician Incentives Fee-for-Service Plans MMW - Fortschritte der Medizin