CareLit Fachartikel
Für sieben KVen könnte es eine kräftige Honorarspritze geben
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
558072
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der im Juli 2015 eingeführte § 87a Abs. 4a SGB V sieht vor, dass in manchen KVen noch in diesem Jahr über eine einmalige basiswirksame Honorarerhöhung verhandelt werden soll, die dann 2017 in Kraft tritt. Dafür muss in der betroffenen KV die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) je Versicherten für das Jahr 2014 unter dem Bundesdurchschnitt gelegen haben. Das Institut des Bewertungsausschusses (InBa) hat nun sieben KVen identifiziert, die deshalb 2017 einen deutlichen Zuschlag zu den normalen Anhebungen der MGV bekommen müssten. …
Schlagworte
Honorarspritze
KVen
Honorarerhöhung
morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Bundesdurchschnitt
Bewertungsausschuss
Zuschlag
Health Care Costs
Health Policy
Health Services Accessibility
Health Care Reform
Physician Incentives
Fee-for-Service Plans
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