Blick in die Vergangenheit vor RLV-Erweiterung
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen/Bremen kann ein „besonderer Versorgungsbedarf“ im Rahmen der Honorarverteilung nur rückwirkend beurteilt werden (Az: L 3 KA 2/13). Geklagt hatte ein Pädiater, dessen Vergütungssituation sich verschlechtert hatte, nachdem er die Zusatzbezeichnung Psychotherapie erworben hatte. Als Grund führte er an, dass es in seiner Nähe keine Fachärzte für Kinderund Jugendpsychiatrie gab. Er habe daher viele kinderärztlich-psychotherapeutische Leistungen erbringen müssen und so sein Regelleistungsvolumen (RLV) deutlich überschritten. …