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Untersuchungsund Beratungsleistungen lassen sich in der GOÄ munter kombinieren

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 15 · S. 1 bis 1

Dokument
558182
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 15 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ In der GOÄ steht zur Abrechnung von Untersuchungsleistungen eine breite Palette von Abrechnungspositionen zur Verfügung. Im Gegensatz zum EBM lässt sich hier ein leistungsgerechtes Honorar erzielen – solang man die freilich relativ umfangreichen und komplizierten Abrechnungsregeln beachtet. Als Untersuchungsziffern stehen grundsätzlich die Nrn. 5, 6, 7 und 8 sowie die Nr. 800 für die neurologische Untersuchung und die Nr. 801 für die psychiatrische Untersuchung zur Verfügung. …

Schlagworte

GOÄ Abrechnung Untersuchungsleistungen Honorare EBM Abrechnungspositionen neurologische Untersuchung psychiatrische Untersuchung Medical Fees Reimbursement Neurology Psychiatry Diagnostic Tests Health Care Costs MMW - Fortschritte der Medizin