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Wann Verbände nach GOÄ berechnet werden können

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
558429
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-12-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Nach den Allgemeinen Bestimmungen des Kapitels C I der GOÄ sind Wundverbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit einer operativen Leistung, Punktionen, Infusionen, Transfusionen oder Injektionen nicht gesondert berechnungsfähig. Der Begriff „operative Leistung“ würde dabei eigentlich bedeuten, dass der Verband durch eine Operationswunde notwendig wird. Wundversorgungen nach den Nrn. 2000–2006 wären also nicht betroffen — eigentlich! Der GOÄ-Ausschuss der Bundesärztekammer ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Nr. 200 nur neben der Nr. 2006 abrechenbar ist. Bei den anderen Nrn. wird nämlich in den Legenden…

Schlagworte

GOÄ Wundverbände operative Leistung Abrechnung Bundesärztekammer medizinische Leistungen Wound Healing Medical Fees Surgical Procedures Health Care Costs Medical Policy Reimbursement Mechanisms MMW - Fortschritte der Medizin