CareLit Fachartikel
Neue Heilmittelrichtlinie senkt Regressgefahr ab 1. Januar 2017
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
558440
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren für den langfristigen Heilmittelbedarf überarbeitet. Die Diagnoseliste wurde ergänzt (Tab. 1) und steht nun in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie. Verordnungen für die darin aufgeführten Erkrankungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der Beschluss soll nach Prüfung durch das Gesundheitsministerium zum 1. Januar 2017 in Kraft treten — zeitgleich mit der Neuordnung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. …
Schlagworte
Heilmittelrichtlinie
Regressgefahr
Gemeinsamer Bundesausschuss
G-BA
Diagnoseliste
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Health Care Reform
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Economics
Treatment Outcome
MMW - Fortschritte der Medizin