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Neue Heilmittelrichtlinie senkt Regressgefahr ab 1. Januar 2017

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
558440
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-11-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren für den langfristigen Heilmittelbedarf überarbeitet. Die Diagnoseliste wurde ergänzt (Tab. 1) und steht nun in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie. Verordnungen für die darin aufgeführten Erkrankungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Der Beschluss soll nach Prüfung durch das Gesundheitsministerium zum 1. Januar 2017 in Kraft treten — zeitgleich mit der Neuordnung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen. …

Schlagworte

Heilmittelrichtlinie Regressgefahr Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA Diagnoseliste Wirtschaftlichkeitsprüfung Health Care Reform Health Services Accessibility Health Policy Medical Economics Treatment Outcome MMW - Fortschritte der Medizin