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Der Patient will seine Unterlagen — was nun?

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
558473
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Laut § 630 g Abs. 1 BGB darf jeder Patient die sofortige Einsicht in die eigene Patientenakte fordern. Nur erhebliche therapeutische Gründe — etwa psychiatrische Erkrankungen — oder sonstige erhebliche Rechte Dritter können dem entgegenstehen. Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt in § 10 Abs. 2 der Musterberufsordnung, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenakte zu gewähren. …

Schlagworte

Patientenakte Einsicht BGB therapeutische Gründe psychiatrische Erkrankungen ärztliches Berufsrecht Patient Rights Medical Records Confidentiality Psychiatric Disorders Legal Aspects Health Care Quality MMW - Fortschritte der Medizin