CareLit Fachartikel
Der Patient will seine Unterlagen — was nun?
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
558473
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Laut § 630 g Abs. 1 BGB darf jeder Patient die sofortige Einsicht in die eigene Patientenakte fordern. Nur erhebliche therapeutische Gründe — etwa psychiatrische Erkrankungen — oder sonstige erhebliche Rechte Dritter können dem entgegenstehen. Auch das ärztliche Berufsrecht verpflichtet den Arzt in § 10 Abs. 2 der Musterberufsordnung, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenakte zu gewähren. …
Schlagworte
Patientenakte
Einsicht
BGB
therapeutische Gründe
psychiatrische Erkrankungen
ärztliches Berufsrecht
Patient Rights
Medical Records
Confidentiality
Psychiatric Disorders
Legal Aspects
Health Care Quality
MMW - Fortschritte der Medizin