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Vor dem Ruhestand rasch noch ins MVZ – das geht nicht!
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
558480
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte können ihren Vertragsarztsitz künftig nicht mehr kurz vor ihrem Ruhestand an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) abgeben. Wie das Bundessozialgericht jüngst klarstellte, muss der Sitz für mindestens drei Jahre in das MVZ eingebracht werden – erst dann kann das MVZ ihn nach dem Ausscheiden des Arztes frei nachbesetzen. Damit soll einem beliebten Trick ein Riegel vorgeschoben werden: Aktuell arbeiten Ärzte vor ihrem Ruhestand oft nur wenige Monate in einem MVZ, damit dieses die Konkurrenz um die Nachbesetzung umgehen kann. …
Schlagworte
Vertragsarztsitz
Medizinisches Versorgungszentrum
Ruhestand
Bundessozialgericht
Nachbesetzung
Ärzte
Trick
Konkurrenz
Health Care Facilities
Physicians
Retirement
Social Security
Employment
Medical Staff
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