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Vor dem Ruhestand rasch noch ins MVZ – das geht nicht!

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
558480
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Ärzte können ihren Vertragsarztsitz künftig nicht mehr kurz vor ihrem Ruhestand an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) abgeben. Wie das Bundessozialgericht jüngst klarstellte, muss der Sitz für mindestens drei Jahre in das MVZ eingebracht werden – erst dann kann das MVZ ihn nach dem Ausscheiden des Arztes frei nachbesetzen. Damit soll einem beliebten Trick ein Riegel vorgeschoben werden: Aktuell arbeiten Ärzte vor ihrem Ruhestand oft nur wenige Monate in einem MVZ, damit dieses die Konkurrenz um die Nachbesetzung umgehen kann. …

Schlagworte

Vertragsarztsitz Medizinisches Versorgungszentrum Ruhestand Bundessozialgericht Nachbesetzung Ärzte Trick Konkurrenz Health Care Facilities Physicians Retirement Social Security Employment Medical Staff MMW - Fortschritte der Medizin