CareLit Fachartikel
Post an die Kasse nach EBM abrechnen, Patientenbrief höchstens nach GOÄ
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 7 · S. 1 bis 1
Dokument
558560
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Nach § 36 des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) sind Vertragsärzte verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen alle schriftlichen Informationen zu übermitteln, die diese für ihre Arbeit brauchen. Das sind etwa Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte oder Gutachten. In allen Fällen sind hierzu Vordrucke vereinbart. Für derlei Auskünfte gibt es kein besonderes Honorar, nur eine Auslagenerstattung – es sei denn, dass eine andere Vergütungsregelung vereinbart wurde. …
Schlagworte
EBM
GOÄ
Vertragsärzte
Krankenkassen
schriftliche Informationen
Auslagenersstattung
Health Care Costs
Health Care Reform
Insurance
Health
Physicians
Medical Records
Medical Audit
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