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Post an die Kasse nach EBM abrechnen, Patientenbrief höchstens nach GOÄ

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 7 · S. 1 bis 1

Dokument
558560
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-07-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Nach § 36 des Bundesmantelvertrags (BMV-Ä) sind Vertragsärzte verpflichtet, den Krankenkassen auf Verlangen alle schriftlichen Informationen zu übermitteln, die diese für ihre Arbeit brauchen. Das sind etwa Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte oder Gutachten. In allen Fällen sind hierzu Vordrucke vereinbart. Für derlei Auskünfte gibt es kein besonderes Honorar, nur eine Auslagenerstattung – es sei denn, dass eine andere Vergütungsregelung vereinbart wurde. …

Schlagworte

EBM GOÄ Vertragsärzte Krankenkassen schriftliche Informationen Auslagenersstattung Health Care Costs Health Care Reform Insurance Health Physicians Medical Records Medical Audit MMW - Fortschritte der Medizin