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Leistungen nach drei Wochen automatisch bewilligt

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 6 · S. 1 bis 1

Dokument
558586
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2016
Jahrgang 11
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Wenn Kassen auf einen Leistungsantrag drei Wochen lang nicht reagieren, gilt er als bewilligt, urteilte das Bundessozialgericht. GKV-Leistungen, bei denen von einer Zustimmung auszugehen ist, kann sich der Versicherte dann selbst auf Kosten der Kasse beschaffen. Im konkreten Fall muss die Knappschaft einem Versicherten 24 Psychotherapie-Sitzungen bezahlen, die er im Anschluss an eine von der Kasse übernommene Kurzzeittherapie beantragt hatte. Die Kasse hatte nach sechs Wochen abgelehnt. Zu dem Zeitpunkt hatte der Versicherte sich die Leistungen allerdings schon beschafft. Die Richter betonten, der Gesetzgeber ha…

Schlagworte

Leistungsantrag Bewilligung Bundessozialgericht GKV-Leistungen Psychotherapie Kurzzeittherapie Versorgung Versicherte Health Insurance Psychotherapy Social Security Patient Care Health Services Accessibility Legal Decision Making MMW - Fortschritte der Medizin