Überweisung zur Arthroskopie wird kniffliger
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, dass bestimmte Leistungen im Rahmen einer Arthroskopie nicht mehr zulasten der GKV berechnet werden dürfen, wenn eine zur Operation vorgesehene Gonarthrose vorliegt. Konkret sind das die Gelenkspülung (OPS-Code 5-810.0h), das Débridement, also die Entfernung krankhaften oder störenden Gewebes und Materials (5-810.2h), Eingriffe an der Synovialis, den Gelenkknorpeln und Menisken, die Entfernung freier Gelenkkörper inklusive osteochondraler Fragmente (5-810.4h), die Entfernung periartikulärer Verkalkungen (5-810.5h), die partielle oder totale Synovektomie (5…