Kranke MFA muss nicht zum Personalgespräch erscheinen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 2 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Eine Kündigung wegen mehrfacher Weigerung des Arbeitnehmers ist unwirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht Nürnberg. Die Klägerin war 2013 über drei Monat lang krankgeschrieben. Während dieser Zeit ordnete der Arbeitgeber mehrfach per Brief ein Personalgespräch an — mit der Begründung, dass die Frau doch sicherlich mit ihm sprechen könne. Über den Inhalt des geplanten Gesprächs machte er keine Angaben. Da die Frau nie erschien, mahnte er sie mehrmals ab und kündigte schließlich. Daraufhin erhob die Arbeitnehmerin Kündi…