Verfassungsrichter finden kein schlechtes Haar am G-BA
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Angriff gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) abgewiesen. Das mächtige Gremium entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, ist aber in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. In einer aktuellen Beschwerde war deshalb auch wieder die unzureichende demokratische Legitimation des Ausschusses beanstandet worden.Den Richtern war das zu allgemein. Eine Verfassungsbeschwerde müsse unmittelbar auf einzelne Entscheidungen abzielen. Maßgeblich sei dann, ob diejenigen, die von der Entscheidung am stärksten betr…