GOÄ: Sonderleistung neben Beratung abrechnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die immer noch gültige GOÄ nennt zum Themenkomplex „Beratung und Sonderleistungen“ zwei wesentliche Einschränkungen, mit denen man sich bei der Abrechnung im privatärztlichen Bereich fast täglich auseinandersetzen muss. Gemäß Punkt 2 der Präambel zum Kapitel B, den Grundund allgemeinen Leistungen, sind „die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig“. Des Weiteren kann die Nr. 3 GOÄ, das Gespräch von mindestens zehn Minuten Dauer, nur neben den Untersuchungsleistungen nach den Nrn. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 angesetzt werd…