Chronikerpauschalen im Vertretungsfall abrechnen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die sogenannten Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220 und 03221 EBM sind nach den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts IIIa/3.2.2 nur bei Patienten berechnungsfähig, bei denen mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung und Betreuung gegeben ist. Diese ist klar definiert: In mindestens drei der letzten vier Quartale muss wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung ein Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis stattgefunden haben. In mindestens zwei Quartalen muss es sich zudem um einen persönlichen Kontak…