So funktioniert die Abrechnung der Kompressionsbehandlung
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 19 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Bei vielen phlebologischen Erkrankungen ist neben der Bewegungstherapie die Kompressionsbehandlung von grundlegender Bedeutung. Im EBM gibt es mit der Nr. 02313 eine eigenständige Abrechnungsposition, die auch im hausärztlichen Bereich ohne den Nachweis einer Zusatzqualifikation berechnungsfähig ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistung nur beim Vorliegen einer chronisch venösen Insuffizienz (ICD-Code I87.2), einem postthrombotischen Syndrom (I87.0X), einer oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombose (ICD I80.X) oder einem Lymphödem (I89.0) berechnet werden kann. …