CareLit Fachartikel

Prüfgremien dürfen nicht jede Methode anwenden

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
558793
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 18 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-09-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfen die Prüfgremien nur solche Methoden anwenden, auf die sich Kassen und regionale KV vorher geeinigt haben. Das hat das Sozialgericht Berlin in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil bestimmt. Ein Zahnarzt hatte gegen einen Regressbescheid geklagt, weil die Prüfer seine Kosten lediglich mit dem Durchschnitt der Fachgruppe verglichen hatten. Das ist eine einfache Methode, allerdings war sie nicht zwischen den Selbstverwaltungspartnern abgesprochen. Den Einwand der Prüfer, dass die vereinbarte Methode — eine Prüfung von mindestens 100 repräsentativen Einzelfällen mit Hochre…

Schlagworte

Wirtschaftlichkeitsprüfung Prüfgremien Methoden Kassen regionale KV Sozialgericht Berlin Regressbescheid Fachgruppe Selbstverwaltungspartner Hochrechnung Health Care Costs Health Care Reform Quality Assurance Health Care Legal Issues Dental Care