CareLit Fachartikel
Sportlergetränk ist Lebensmittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 12 · S. 181 bis 184
Dokument
55884
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Celle stellt in seinem Urteil vom 27.01.2000 fest, dass das Sportlergetränk Isostar ein Lebensmittel ist und kein Arzneimittel. Das Produkt wird vom Verbraucher auf Grund der Darreichungsform und Aufmachung nicht als Arzneimittel angesehen.
Schlagworte
NAHRUNGSMITTEL
GETRAENK
ARZNEIMITTEL
RECHT
SONSTIGES
URTEIL
Lebensmittel und Recht
Frankfurt