CareLit Fachartikel

Sportlergetränk ist Lebensmittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2000 · Heft 12 · S. 181 bis 184

Dokument
55884
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2000
Jahrgang 4
Seiten
181 bis 184
Erschienen: 2000-12-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Celle stellt in seinem Urteil vom 27.01.2000 fest, dass das Sportlergetränk Isostar ein Lebensmittel ist und kein Arzneimittel. Das Produkt wird vom Verbraucher auf Grund der Darreichungsform und Aufmachung nicht als Arzneimittel angesehen.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL GETRAENK ARZNEIMITTEL RECHT SONSTIGES URTEIL Lebensmittel und Recht Frankfurt