CareLit Fachartikel
Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
558843
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Patienten sich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben, müssen sie selbst entscheiden, wann es wieder Zeit für Schulmedizin ist. Der Heilpraktiker hat nicht die Pflicht, sie an einen Arzt zurückzuverweisen. Das Amtsgericht Ansbach lehnte in einem rechtskräftigen Urteil die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte eine Darmerkrankung mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern behandeln lassen, woraufhin es ihm noch schlechter ging. Der Kläger hätte auch als Laie die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuchs erkennen müssen, so die Richter. …
Schlagworte
Heilpraktiker
Schulmedizin
Arzt
Darmerkrankung
Bioresonanz
Schmerzensgeld
Urteil
Patientenrechte
Complementary Therapies
Medical Malpractice
Patient Rights
Alternative Medicine
Gastrointestinal Diseases
Legal Issues
MMW - Fortschritte der Medizin