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Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
558843
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 17 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-08-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Wenn Patienten sich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben, müssen sie selbst entscheiden, wann es wieder Zeit für Schulmedizin ist. Der Heilpraktiker hat nicht die Pflicht, sie an einen Arzt zurückzuverweisen. Das Amtsgericht Ansbach lehnte in einem rechtskräftigen Urteil die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte eine Darmerkrankung mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern behandeln lassen, woraufhin es ihm noch schlechter ging. Der Kläger hätte auch als Laie die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuchs erkennen müssen, so die Richter. …

Schlagworte

Heilpraktiker Schulmedizin Arzt Darmerkrankung Bioresonanz Schmerzensgeld Urteil Patientenrechte Complementary Therapies Medical Malpractice Patient Rights Alternative Medicine Gastrointestinal Diseases Legal Issues MMW - Fortschritte der Medizin