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Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Dokument
558876
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Nach einem Urteil des Landesozialgerichts (LSG) Hamburg muss der Vertragsarzt die Gründe für einen höheren Behandlungsaufwand, wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen, selbst darlegen (Az.: L 5 KA 66/13). Grundlage der Entscheidung war ein Regressbescheid an einen Vertragsarzt. Vor Gericht argumentierte dieser, dass die Prüfgremien nicht berücksichtigt hätten, dass allein zehn seiner Patienten ein Heilmittelverordnungsvolumen von 25.000 Euro verursacht hätten. Dieser Umstand hätte den Prüfgremien ohne weiteres bekannt gewesen sein müssen. …
Schlagworte
Regressabwehr
Vertragsarzt
Behandlungsaufwand
Praxisbesonderheiten
Heilmittelverordnung
Landesozialgericht
Hamburg
Prüfgremien
Physician's Practice Patterns
Health Care Costs
Legal Issues
Patient Care Team
Health Policy
Resource Allocation
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