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Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen

N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 13 · S. 1 bis 1

Dokument
558876
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 13 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-06-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

_ Nach einem Urteil des Landesozialgerichts (LSG) Hamburg muss der Vertragsarzt die Gründe für einen höheren Behandlungsaufwand, wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen, selbst darlegen (Az.: L 5 KA 66/13). Grundlage der Entscheidung war ein Regressbescheid an einen Vertragsarzt. Vor Gericht argumentierte dieser, dass die Prüfgremien nicht berücksichtigt hätten, dass allein zehn seiner Patienten ein Heilmittelverordnungsvolumen von 25.000 Euro verursacht hätten. Dieser Umstand hätte den Prüfgremien ohne weiteres bekannt gewesen sein müssen. …

Schlagworte

Regressabwehr Vertragsarzt Behandlungsaufwand Praxisbesonderheiten Heilmittelverordnung Landesozialgericht Hamburg Prüfgremien Physician's Practice Patterns Health Care Costs Legal Issues Patient Care Team Health Policy Resource Allocation MMW - Fortschritte der Medizin