Bei Klinikeinweisungen stochern wir im Nebel
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Vertragsärzte werden in der neugefassten Krankenhauseinweisungsrichtlinie (KE-RL) verpflichtet, alle ambulanten Versorgungsformen zu prüfen, bevor sie einen Patienten in ein Krankenhaus einweisen. Die KBV hat deshalb den GKV-Spitzenverband gebeten, alle Versorgungsangebote die die KVen gar nicht kennen können, transparent zu machen. Der Kassenverband erwiderte, dass er die KVen in der Pflicht sehe, die Ärzte in ihrer Pflichterfüllung zu unterstützen. Die relevanten Informationen seien bekannt. Versorgungsangebote aus Selektivverträgen nach § 140 SGB V müssten die Vertragsärzte nur berücksichtigen, wenn ihnen d…