Es gibt mal wieder ein Modell für die Notdienstvergütung!
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Nächstes Kapitel in der unendlichen Geschichte über die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung. Wir erinnern uns: Der Bewertungsausschuss hatte am 17. Dezember 2014 neue Regelungen erlassen, die rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten sollten. Im Januar 2015 nahm er einige weitere Anpassungen vor. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandete diese Beschlüsse, soweit sie für die Vergangenheit gelten (siehe Sonderheft 1 von März 2015, S. 11). Grund: Die nachträglich geforderten Uhrzeitangaben benachteiligten rückwirkend die Krankenhäuser. Nun wiederum hat der Bewertungsausschuss nachgebessert. Die niede…