Aktuelle Urteile
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Haben Ärzte ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gegründet, müssen sie innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung ihre Praxistätigkeit aufnehmen. Andernfalls endet die Zulassung automatisch. Das entschied der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG). Im konkreten Fall hatten drei baden-württembergische Ärzte ihre Kassenzulassung abgegeben und ein MVZ gegründet. Dort arbeiteten sie als Angestellte, komplett mit neuer Betriebsstättennummer. Der Haken: Ein neues Gebäude existierte noch gar nicht. Als der Zulassungsausschuss davon Wind bekam, entzog er die Zulassung sofort. Das BSG segnete dieses Vo…