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N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2015 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
558928
CareLit-ID
Jahr
2015
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MMW - Fortschritte der Medizin
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2015
Jahrgang 10
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2015-11-01 00:00:00
ISSN
1613-3560

Zusammenfassung

Haben Ärzte ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gegründet, müssen sie innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung ihre Praxistätigkeit aufnehmen. Andernfalls endet die Zulassung automatisch. Das entschied der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG). Im konkreten Fall hatten drei baden-württembergische Ärzte ihre Kassenzulassung abgegeben und ein MVZ gegründet. Dort arbeiteten sie als Angestellte, komplett mit neuer Betriebsstättennummer. Der Haken: Ein neues Gebäude existierte noch gar nicht. Als der Zulassungsausschuss davon Wind bekam, entzog er die Zulassung sofort. Das BSG segnete dieses Vo…

Schlagworte

Medizinisches Versorgungszentrum Zulassung Praxistätigkeit Bundessozialgericht Ärzte Betriebsstättennummer Kassenzulassung Baden-Württemberg Health Facilities Physicians Social Justice Legal Issues Health Policy Medical Staff MMW - Fortschritte der Medizin