CareLit Fachartikel
Kritik versteckt sich oft in Freundlichkeiten Arbeitszeugnis
Molkentin, T. · Pflegezeitschrift · 2000 · Heft 12 · S. 831 bis 833
Dokument
55997
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Zeugnis muss nach geltender Rechtsprechung wahr und gleichzeitig wohlwollend sein. Daher darf der Arbeitgeber nicht schreiben, der Beschäftigte habe versagt. Vernichtende Kritik wird deshalb oft in vordergründigen Freundlichkeiten verborgen.
Schlagworte
ARBEITSZEUGNIS
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
Kritik
Freundlichkeiten
Zeugnis
Geltender
Rechtsprechung
Gleichzeitig
Wohlwollend
Daher
Schreiben
Beschäftigte
Versagt
Pflegezeitschrift