Weiterbildung: Ab Juli gibt es höhere Förderzuschüsse
N.N. · MMW - Fortschritte der Medizin · 2016 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
_ Die neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin tritt zum 1. Juli 2016 in Kraft. Die Vertragspartner KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben ein zweistufiges Verfahren vereinbart, um den Gesetzesauftrag nach § 75a SGB V umzusetzen. In der Hauptvereinbarung werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, um in einem nächsten Schritt dann zu beraten, welche Einrichtungen gefördert werden sollen. Gemäß den Grundsätzen aus der Hauptvereinbarung kann die Förderung im Rahmen der Weiterbildung sofort starten. Mindestens 7.500 Weiterbildungsstellen im ambula…