CareLit Fachartikel

Kündigung per Einwurf-Einschreiben Einlieferungsbeleg reicht nicht

Dr. Kuhlmann, J. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2025 · Heft 7 · S. 634 bis 637

Dokument
560239
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus
Autor:innen
Dr. Kuhlmann, J.
Ausgabe
Heft 7 / 2025
Jahrgang 42
Seiten
634 bis 637
Erschienen: 2025-07-17 04:09:02
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Mit Urteil aus Januar 2025 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass für den Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung, die als Einwurf-Einschreiben versandt wurde, ein Auslieferungsbeleg erforderlich ist. Ein Einlieferungsbeleg des Arbeitgebers genügt nicht einmal zur Begründung eines Anscheinsbeweises für eine erfolgreiche Zustellung.

Schlagworte

Kündigung Einwurf-Einschreiben Nachweis Zugang Arbeitsrecht Anscheinsbeweis Auslieferungsbeleg Gesundheitswesen Kündigungsschutzklage Arbeitgeber Klägerin Rechtsprechung Employment Termination Postal Services Legal Evidence Health Care