Ärztlicher Bereitschaftsdienst - beabsichtigte Schließung von Motfallpraxen - Beteiligung der betroffenen Gebitskörperschaften - kein subjektiv-öffentliches Recht - Rechtsaufsicht
N.N. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2025 · Heft 3 · S. 124 bis 132
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1] Mit ihren am 28. Februar 2025 beim Sozialgericht Stuttgart gestellten Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz verfolgen die Antragstellerinnen, drei kommunale Gebietskörperschaften im Land Baden-Württemberg, das Ziel, die von der Antragsgegnerin im Zuge ihres „Zukunftskonzepts 2024+“ zur Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes beabsichtigte Schließung der am jeweiligen Standort bisher vorhandenen Notfallpraxen zum 31. März 2025 zu suspendieren. Eine Hauptsacheklage der An tragstellerinnen und zehn weiterer Gebietskörperschaften ist un ter dem Az. S 12 KA 923/25 anhängig.