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Verbandmittelregress – die Auswirkungen verzögerter Gesetzgebung im Kontext des GVSG

Schanz, M. · Rechtsdepesche · 2025 · Heft 7-8 · S. 234 bis 235

Dokument
560517
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
Schanz, M.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2025
Jahrgang 23
Seiten
234 bis 235
Erschienen: 2025-07-21 09:11:35
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Zentrales Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist das in § 12 SGB V verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, nach dem unter anderem auch die medizinische Versorgung von Verbandmitteln ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich im engeren Sinne sein soll. Nachdruck verleiht dieser Verpflichtung die in § 106 SGB V normierte Wirtschaftlichkeitsprüfung nach der die Überwachung der vertragsärztlichen Versorgung auf Konformität mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit angeordnet wird. Verstöße können von den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege des Regresses kompensiert werden

Schlagworte

Verbandmittelregress Gesetzgebung Gesundheitsversorgung Wirtschaftlichkeitsgebot Patientenversorgung Regressforderungen Health Care Costs Health Policy Wound Healing Medical Legislation Patient Care Health Services Accessibility Rechtsdepesche