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Was ändert sich beim Anspruch auf Verbandmittel für gesetzlich Versicherte durch die nachträgliche Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 02. 12. 2025?

Sellmer, W. · Wundmanagement · 2025 · Heft 3 · S. 130 bis 132

Dokument
560610
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement
Autor:innen
Sellmer, W.
Ausgabe
Heft 3 / 2025
Jahrgang 14
Seiten
130 bis 132
Erschienen: 2025-07-22 07:17:08
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

Zusammenfassung Neben (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln, Heilund Hilfsmitteln hat der gesetzlich Versicherte gemäß § 31 SGBV auch Anspruch auf Verbandmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Da sich seit über 20 Jahren allerdings immer mehr Produkte selbst zu „Verbandstoffen“ ernennen, die objektiv gesehen nicht oder nicht ausschließlich zum „Verbinden“ geeignet sind, ringt der Gesetzgeber bereits seit 2016 mit den Vertretern der Hersteller um eine neue Verbandmitteldefinition.

Schlagworte

Verbandmittel Erstattungsfähigkeit Wundbehandlung Kassenarztpraxen Verbandmitteldefinition Übergangsfrist Wound Healing Wound Dressings Health Insurance Medical Economics Health Care Reform Health Policy Wundmanagement