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Schluss mit dem Dauerstress Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Hammerschlag, L. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2000 · Heft 12 · S. 2541 bis 2542

Dokument
56063
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Hammerschlag, L.
Ausgabe
Heft 12 / 2000
Jahrgang 97
Seiten
2541 bis 2542
Erschienen: 2000-12-15 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Dieser Beitrag behandelt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Arbeitszeiten von Krankenhausärzten. Die Richter definierten den Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit. Bei der Rufbereitschaft sind nur die tatsächlichen Einsätze als Arbeitszeit zu bewerten.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BEREITSCHAFTSDIENST GERICHT ARZTRECHT URTEIL EUROPAEISCHE GEMEINSCHAFT Deutsches Ärzteblatt Köln