CareLit Fachartikel
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Das gilt ab 1. 7. 2025
Dr. Stärker', L. · Österreichische Ärztezeitung · 2025 · Heft 12 · S. 14
Dokument
560662
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
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nein
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DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
KOMMENTAR von Lukas Stärker' KrankenanstaltenArbeitszeitgesetz: DAS GILT AB 1. 7. 2025 I. im Wochenschnitt nicht über 52 Stunden Seit der KA-AZG-Novelle 2021 legt § 4b KA-AZG fest, dass die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit ab 1. 7. 2025 maximal 52 Stunden betragen darf. Dies bedeutet ab 1. 7. 2025 eine Reduzierung der durchschnittlichen Wochenhöchstarbeits zeit um 3 Stunden. Diese Reduktion der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von maximal 55 Stunden auf maximal 52 Stunden - der
Schlagworte
Krankenanstalten
Arbeitszeitgesetz
wöchentliche Arbeitszeit
Nachhaltigkeitsfaktor
Dienstdauer
Betriebsvereinbarung
Opt-out-Erklärung
Arbeitnehmer
Patientenschutz
Labor
Gesundheitspolitik
Arbeitnehmerrechte
Arbeitsbedingungen
Patientenversorgung
Österreichische Ärztezeitung