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Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Das gilt ab 1. 7. 2025

Dr. Stärker', L. · Österreichische Ärztezeitung · 2025 · Heft 12 · S. 14

Dokument
560662
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Ärztezeitung
Autor:innen
Dr. Stärker', L.
Ausgabe
Heft 12 / 2025
Jahrgang 21
Seiten
14
Erschienen: 2025-07-23 08:23:15
ISSN
0029-8786
DOI

Zusammenfassung

KOMMENTAR von Lukas Stärker' KrankenanstaltenArbeitszeitgesetz: DAS GILT AB 1. 7. 2025 I. im Wochenschnitt nicht über 52 Stunden Seit der KA-AZG-Novelle 2021 legt § 4b KA-AZG fest, dass die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit ab 1. 7. 2025 maximal 52 Stunden betragen darf. Dies bedeutet ab 1. 7. 2025 eine Reduzierung der durchschnittlichen Wochenhöchstarbeits zeit um 3 Stunden. Diese Reduktion der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von maximal 55 Stunden auf maximal 52 Stunden - der

Schlagworte

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