CareLit Fachartikel
Betreiberverantwortung und Strafhaftung Der Stromschlag auf der Trampolinanlage
Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 7-8 · S. 41 bis 43
Dokument
560817
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einem Stromschlag auf einer Bungee-Trampolinanlage in einem Freizeitpark wurde der verantwortliche Betreiber zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Das Amtsgericht Reutlingen bekräftigt mit seinem Strafbefehl die strafrechtliche Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Schlagworte
Betreiberverantwortung
Strafhaftung
Stromschlag
Trampolinanlage
Freizeitpark
Körperverletzung
Fahrlässigkeit
Verkehrssicherungspflichten
Liability
Electric Injuries
Negligence
Playground Equipment
Safety Management
Criminal Law
Sicherheitsingenieur