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Betreiberverantwortung und Strafhaftung Der Stromschlag auf der Trampolinanlage

Prof. Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2025 · Heft 7-8 · S. 41 bis 43

Dokument
560817
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof. Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2025-07-24 09:49:17
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach einem Stromschlag auf einer Bungee-Trampolinanlage in einem Freizeitpark wurde der verantwortliche Betreiber zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Das Amtsgericht Reutlingen bekräftigt mit seinem Strafbefehl die strafrechtliche Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

Schlagworte

Betreiberverantwortung Strafhaftung Stromschlag Trampolinanlage Freizeitpark Körperverletzung Fahrlässigkeit Verkehrssicherungspflichten Liability Electric Injuries Negligence Playground Equipment Safety Management Criminal Law Sicherheitsingenieur