Fernbehandlungen Teil 2 Dürfen sektorale oder allgemeine Heilpraktiker ergänzende oder ausschließliche Fernbehandlungen durchführen?
Dr. Sasse R. · Wir Heilpraktiker · 2025 · Heft 2 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abschluss des Behandlungsvertrages Heilpraktiker schließen mit Ihren Patienten jeweils einen Behandlungsvertrag (§ 630 a Abs. 1 BGB). Dies gilt sowohl bei einer Präsenzbehandlung als auch im Fall einer Fernbehandlung. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Heilpraktiker zu einer medizinischen Behandlung des Patienten; der Patient verpflichtet sich im Gegenzug, die hierfür vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die medizinische Behandlung umfasst alle Leid lindernden Dienstleistungen, also sämtliche Maßnahmen der Diagnose und Therapie, die das Ziel verfolgen, Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden…