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Fernbehandlungen Teil 2 Dürfen sektorale oder allgemeine Heilpraktiker ergänzende oder ausschließliche Fernbehandlungen durchführen?

Dr. Sasse R. · Wir Heilpraktiker · 2025 · Heft 2 · S. 36 bis 37

Dokument
560839
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wir Heilpraktiker
Autor:innen
Dr. Sasse R.
Ausgabe
Heft 2 / 2025
Jahrgang 10
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2025-07-24 11:57:07
ISSN
1430-7847
DOI

Zusammenfassung

Abschluss des Behandlungsvertrages Heilpraktiker schließen mit Ihren Patienten jeweils einen Behandlungsvertrag (§ 630 a Abs. 1 BGB). Dies gilt sowohl bei einer Präsenzbehandlung als auch im Fall einer Fernbehandlung. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Heilpraktiker zu einer medizinischen Behandlung des Patienten; der Patient verpflichtet sich im Gegenzug, die hierfür vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die medizinische Behandlung umfasst alle Leid lindernden Dienstleistungen, also sämtliche Maßnahmen der Diagnose und Therapie, die das Ziel verfolgen, Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden…

Schlagworte

Fernbehandlungen Heilpraktiker Behandlungsvertrag Patienten Kostenträger Fernabsatzvertrag Informationspflichten Widerrufsrecht elektronische Kommunikation Online-Shop Datenschutz Telemedicine Health Care Reform Legal Issues Patient Rights Health Policy